Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026 · Gilt ausschließlich im B2B-Geschäftsverkehr
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Süleyman Gümüs, WebMiete24, Kölner Straße 177, 51515 Kürten (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Auftragnehmer erbringt digitale Dienstleistungen für Unternehmen, insbesondere die Erstellung, Bereitstellung und Pflege von Websites sowie damit verbundener Online-Präsenzen (Google Business, Social Media).
(2) Das Angebot umfasst zwei Vertragsmodelle:
- Miet-Modell: Der Auftraggeber erhält die Website als laufende Dienstleistung gegen eine monatliche Vergütung. Hierzu zählen Erstellung, Hosting, technische Wartung und je nach Paket weitere Leistungen.
- Einmalkauf: Der Auftraggeber beauftragt die einmalige Erstellung einer Website gegen eine einmalige Vergütung. Hosting und laufende Pflege sind nicht enthalten, sofern nicht gesondert vereinbart.
(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen schriftlichen Angebot des Auftragnehmers sowie der diesem beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Der Auftragnehmer schuldet die Erstellung und Bereitstellung der vereinbarten digitalen Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Garantie für bestimmte Positionen in Suchmaschinen, eine bestimmte Besucherzahl oder eine bestimmte Anzahl von Kundenanfragen.
(5) Soweit der Auftragnehmer Leistungen Dritter (z. B. Hosting-Dienste, Formular-Dienste) in sein Angebot einbezieht, ist er nicht für Ausfälle oder Einschränkungen dieser Drittanbieter verantwortlich, sofern er diese nicht verschuldet hat.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder textförmige Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keine Verträge mit dem Auftragnehmer abschließen.
(3) Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber erhält die AGB spätestens mit dem Angebot in Textform.
§ 4 Nutzungsrecht und Urheberrecht
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Quellcode, Design, Grafiken, Texte sowie sonstige Inhalte) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
(2) Miet-Modell: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der erstellten Website ein. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der auflösenden Bedingung vollständiger und laufender Vergütungsentrichtung. Mit Beendigung des Vertrages – gleich aus welchem Grund – erlischt das Nutzungsrecht des Auftraggebers unverzüglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Website nach Vertragsende ohne gesonderte Vereinbarung weiter zu betreiben oder zu nutzen.
(3) Einmalkauf: Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, dauerhaftes Nutzungsrecht an der erstellten Website ein. Eine vollständige Übertragung des Urheberrechts erfolgt nicht.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erstellten Werke ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
(5) Inhalte, die der Auftraggeber selbst geliefert hat (Texte, Bilder, Logos etc.), verbleiben im Eigentum bzw. in den Rechten des Auftraggebers. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer für die Dauer des Vertrages das Recht, diese Inhalte im Rahmen der Leistungserbringung zu nutzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte, Unterlagen und Zugangsdaten (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Farbvorgaben) vollständig und in verwendbarer Form innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart wurde.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nach, gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Die vereinbarte Fertigstellungsfrist verlängert sich entsprechend der Verzögerung.
(3) Stellt der Auftraggeber die erforderlichen Inhalte auch nach schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist (mindestens 14 Tage) nicht bereit, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit Platzhaltertexten und -bildern fortzufahren oder zusätzliche Kosten für die Beschaffung von Inhalten in Rechnung zu stellen.
(4) Entwürfe, Designs und Layouts werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Meldet der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung, gilt der jeweilige Entwurf als genehmigt (fiktive Freigabe).
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, die für die Durchführung des Vertrages relevant sind (z. B. neue Kontaktdaten, Angebotsänderungen, Unternehmensumstrukturierungen).
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der beauftragten Website teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Textform mit, dass die Leistung zur Abnahme bereitsteht.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Website innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung zu prüfen und festgestellte wesentliche Mängel schriftlich zu benennen. Wesentliche Mängel sind Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung, die die Nutzung der Website erheblich beeinträchtigen.
(3) Werden innerhalb der Prüffrist keine wesentlichen Mängel schriftlich gemeldet oder nimmt der Auftraggeber die Website vor Ablauf der Frist tatsächlich in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme).
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, werden jedoch vom Auftragnehmer im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
(5) Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlusszahlung beim Einmalkauf-Modell.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
(2) Miet-Modell: Die monatliche Vergütung ist jeweils zum 1. eines jeden Kalendermonats im Voraus fällig. Eine etwaige einmalige Einrichtungsgebühr (Setup-Fee) ist mit Vertragsschluss sofort fällig.
(3) Einmalkauf: 50 % der vereinbarten Vergütung sind bei Auftragserteilung fällig, die verbleibenden 50 % nach erfolgter Abnahme gemäß § 6.
(4) Zahlungen sind per Banküberweisung auf das im Angebot oder der Rechnung genannte Konto zu leisten. Der Auftragnehmer kann nach vorheriger Vereinbarung weitere Zahlungsmethoden anbieten.
(5) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(6) Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung (Miet-Modell)
(1) Das Miet-Modell wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten ab Vertragsschluss geschlossen.
(2) Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende des 6. Vertragsmonats mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung hat in Textform (E-Mail genügt) zu erfolgen.
(3) Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils 3 weitere Monate, kündbar wiederum mit 4 Wochen Frist zum jeweiligen Ende des Verlängerungszeitraums.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit mindestens zwei Monatszahlungen in Verzug gerät.
(5) Das Einmalkauf-Modell begründet kein Dauerschuldverhältnis; für dieses Modell gelten ausschließlich die Regelungen zu Werkvertrag und Abnahme (§§ 5 und 6).
§ 9 Zahlungsverzug und temporäre Sperrung (Miet-Modell)
(1) Gerät der Auftraggeber im Miet-Modell mit einer Monatszahlung in Verzug, mahnt der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich (Textform genügt) und setzt eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen.
(2) Bleibt die Zahlung auch nach Ablauf der Nachfrist aus und gerät der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen in Rückstand, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zur bereitgestellten Website (Hosting, Erreichbarkeit) vorübergehend zu sperren. Die Sperrung wird dem Auftraggeber vorab in Textform angekündigt.
(3) Die Sperrung ist eine rein vorübergehende Maßnahme. Sie wird unverzüglich aufgehoben, sobald alle ausstehenden Beträge einschließlich etwaiger Verzugszinsen vollständig beglichen sind.
(4) Während einer Sperrung laufen die monatlichen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers unverändert weiter.
(5) Die Sperrung ersetzt nicht die außerordentliche Kündigung gemäß § 8 Abs. 4. Beide Rechte können nebeneinander ausgeübt werden.
§ 10 Änderungsmanagement (Change Requests)
(1) Im Miet-Modell enthält jedes Paket ein monatliches Kontingent an Anpassungsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Nicht genutzte Kontingente verfallen jeweils zum Monatsende und werden nicht übertragen.
(2) Änderungswünsche, die über das gebuchte Kontingent hinausgehen, sowie alle inhaltlichen Änderungswünsche beim Einmalkauf nach Abnahme (§ 6) werden als gesonderte Aufträge (Change Requests) behandelt und nach dem geltenden Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
(3) Änderungswünsche sind stets in Textform (E-Mail genügt) einzureichen. Der Auftragnehmer bestätigt den Änderungsauftrag und teilt ggf. den anfallenden Mehraufwand vorab mit.
(4) Änderungen am Vertragsgegenstand, die den Leistungsumfang wesentlich erweitern, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als der Auftraggeber regelmäßige und angemessene Datensicherungen vorgenommen hat und der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
(5) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 12 Verfügbarkeit und Wartung (Miet-Modell)
(1) Der Auftragnehmer bemüht sich, eine Verfügbarkeit der gehosteten Website von 95 % im Jahresdurchschnitt sicherzustellen. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, auf Zeiten geringen Besucheraufkommens gelegt und vorab angekündigt.
(2) Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Handlungen Dritter (insbesondere des Hosting-Anbieters) oder technische Ursachen zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, begründen keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Schadensersatz.
(3) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Die Verfügbarkeitsangabe ist eine Bemühensschuld, kein Erfolgsversprechen.
§ 13 Verhalten bei Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Vertrages stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle vom Auftraggeber selbst gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Daten zu löschen.
(2) Das Nutzungsrecht des Auftraggebers an der Website (§ 4 Abs. 2) erlischt mit Vertragsende. Die Website wird nach Ablauf einer Übergangsfrist von 7 Tagen nach Vertragsende vom Auftragnehmer offline genommen.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber nach Vertragsende Zugang zum Quellcode oder den Gestaltungsvorlagen zu gewähren, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Im Einmalkauf-Modell ist die Übergabe des Quellcodes nach vollständiger Zahlung im individuellen Angebot zu vereinbaren.
§ 14 Preisanpassung (Miet-Modell)
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die monatliche Vergütung im Miet-Modell einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Eine Preiserhöhung ist dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitzuteilen.
(2) Erhöht sich die monatliche Vergütung um mehr als 10 %, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.
(3) Preissenkungen können jederzeit und ohne Ankündigungsfrist vorgenommen werden.
§ 15 Freistellung von Rechten Dritter
(1) Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Lizenzen und Nutzungsrechte verfügt.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte entstehen, insbesondere aus dem Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte auf mögliche Rechte Dritter zu prüfen.
§ 16 Referenzklausel
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen (insbesondere die erstellte Website) in seinem Portfolio, auf seiner eigenen Website sowie in Präsentationen als Referenz zu nennen und darzustellen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, darf der Auftragnehmer einen dezenten Hinweis im Footer der erstellten Website platzieren (z. B. „Realisiert von WebMiete24").
(3) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung nach Abs. 1 und 2 jederzeit in Textform widersprechen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Darstellung unverzüglich entfernen.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsdaten, Kundendaten, technische Konzepte, Preisgestaltung) vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
(3) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Pflicht beruht.
§ 18 Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere Hosting, Website-Pflege) Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden erhält und diese Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
(2) In diesem Fall schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. Dieser AVV ist Bestandteil des Hauptvertrages und regelt insbesondere:
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
- Die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen
- Die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen (Auftraggeber)
- Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten (TOMs)
- Regelungen zur Einschaltung von Subunternehmern (Unterauftragsverarbeitern)
- Unterstützungspflichten bei Betroffenenanfragen und Datenpannen
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach dessen dokumentierten Weisungen und nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken.
(4) Der Auftragnehmer setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau der verarbeiteten Daten sicherzustellen.
§ 19 Subunternehmer
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer (z. B. Texter, Fotografen, weitere Entwickler) einzusetzen.
(2) Der Auftragnehmer haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für eigene Leistungen.
(3) Soweit Subunternehmer als Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO eingesetzt werden, erfolgt dies im Rahmen des gesonderten AVV (§ 18).
§ 20 Änderungen der AGB
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Auftragnehmer in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
(3) Im Falle des Widerspruchs ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB zu kündigen.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Bergisch Gladbach (Amtsgericht Bergisch Gladbach), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Diese AGB sind in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Die aktuelle Fassung ist stets abrufbar unter: webmiete-24.de/agb.html
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung der Pakete
Diese Anlage ist fester Bestandteil der AGB und des jeweiligen Vertrages. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
Paket „Sichtbar" – Miet-Modell ab 49 €/Monat (zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 150 €)
- Erstellung einer professionellen Website (1 Seite – One Page)
- Webhosting inkl. SSL-Zertifikat
- Kontaktformular mit Datenschutz-Checkbox
- Monatlich 30 Minuten Textanpassungen auf Anfrage
- Technische Wartung und Sicherheitsupdates
- Google Business Profil Einrichtung (einmalig)
Nicht enthalten: Social-Media-Pflege, wöchentliche Beiträge, SEO-Optimierung, individuelle Sonderfunktionen.
Paket „Gefunden" – Miet-Modell ab 99 €/Monat (zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 200 €)
- Alle Leistungen aus Paket „Sichtbar"
- Erweiterung der Website auf bis zu 5 Seiten
- Monatlich 60 Minuten Textanpassungen auf Anfrage
- 1× Google Business Post pro Woche
- Grundlegende On-Page SEO-Optimierung
- Monatliches Reporting (Besucherzahlen, Sichtbarkeit)
Nicht enthalten: Bezahlte Werbeanzeigen (Google Ads, Meta Ads), Social-Media-Pflege (Instagram, Facebook), umfangreiche technische Sonderfunktionen.
Paket „Automatisiert" – Miet-Modell ab 149 €/Monat (zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 250 €)
- Alle Leistungen aus Paket „Gefunden"
- Monatlich 90 Minuten Anpassungen auf Anfrage
- 3× Social-Media-Posts pro Woche (Instagram oder Facebook)
- Einrichtung und Pflege von Automatisierungstools (z. B. Buchungssystem, E-Mail-Antworten)
- Quartalsweise Strategie-Gespräch (30 Min. per Video)
Nicht enthalten: Budgets für bezahlte Werbeanzeigen, Aufwände durch externe Drittanbieter-Tools (kostenpflichtige SaaS-Lizenzen).
Einmalkauf – ab 499 €
- Einmalige Erstellung der Website gemäß individuellem Angebot
- Übergabe des fertigen Projekts nach Abnahme und vollständiger Zahlung
- Laufendes Hosting, Pflege und Updates sind nicht enthalten
Alle Preise zzgl. etwaiger Drittkosten (Domains, Premium-Plugins, Stockbilder). Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.